Was ist in einem Trauerfall zu regeln ?

• Beschaffung der ärztlichen Todesbescheinigung
• Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt
• Festlegung des Termins für die Trauerfeier und die Beisetzung
• Benachrichtigung des Pfarrers bzw. Trauerredners
• Bestellung des Organisten bzw. Musikers
• Bestellung des Blumenschmucks
• Gestaltung von Todesanzeigen und Trauerdrucksachen
• Sarglieferung · Sterbewäsche · Grabkreuze
• Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen
• Kosmetik an Verstorbenen
• Überführung vom Sterbeort zum Friedhof mit eigenen Bestattungsfahrzeugen
• Abmeldung der Rente
• Beantragung der Vorschußzahlung
• Beantragung von Sterbegeldern und Versicherungsleistungen
• Alle Formalitäten für Erd-, Feuer-, Urnen-Seebestattungen
• Beauftragung von Steinmetzfirmen zur Beseitigung vorhandener Grabplatten
• Vermittlung von Restaurants und Kaffeetafel nach den Trauerfeierlichkeiten
• Anschreiben von Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften
• Übernahme und Erwerb von Grabstätten bei der zuständigen Friedhofsverwaltung

• Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
..Verträge über Bestattungen jeder Art